Baubegleitende Qualitätskontrollen

Ziel Baubegleitender Qualitätsüberwachung ist, das Bauvorhaben von Anfang an zu begleiten, die Qualität zu sichern, bei auftretenden Konflikten Lösungsvorschläge zu unterbreiten und durch die technische Kontrolle letztendlich die Werthaltigkeit der Immobilie nachhaltig sicher zu stellen.

Baubegleitende Qualitätsüberwachung bedeutet:

Mängelvermeidung durch Überwachung der Planung und Bauausführungund Problemminimierung mittels Darlegung vermeidbarer Mängel, Qualitätsnachweise durch Dokumentation der Ausführungsqualität und -ergebnis (z. B. Wertbeständigkeit) werden nachhaltig verbessert.
Ergänzende Beratung der Planungsbeteiligten bei Verwendung neuer Baumaterialien und Arbeitsmethoden.

Baubegleitende Qualitätsüberwachung ist geeignet für:
  • Finanzierungsinstitute
  • Banken, Bausparkassen, Versicherungen
  • Bauherren
  • Private Bauherren, Behörden, Verbände, Handel, Industrie, Gewerbe
  • Bauausführende
  • Planer, Bauunternehmen, Handwerksbetriebe

Warum Baubegleitende Qualitätsüberwachung?

Baubegleitende Qualitätsüberwachung ist wichtig, weil ca. 29 % aller Mängel bei Bausausführungen bereits in der Planung begründet sind und 13,4 % des Bauvolumens von den Planern, Ausführenden und Bauherren jährlich aufgewandt werden müssen, um Mängel zu korrigieren. Aus diesem Grund fordern heute schon innovative Finanzierungsinstitute neben der betriebswirtschaftlichen Risikoanalyse auch eine technische Absicherung durch Baubegleitende Qualitätsüberwachung der zu finanzierenden Projekte.

Unsere Bauexperten lösen Konflikte durch Begutachtung, Lösungsvorschläge und Moderation der Konfliktverhandlungen ohne langwierige und teure Gerichtsverfahren.

Die Schritte zur Lösung von Konflikten durch uns als Bauexperten:
  • Vereinbarung der Parteien zur Konfliktlösung
  • Ortstermin der Baubeteiligten und Datenaufnahme
  • Konfliktanalyse
  • Gutachten
  • Konfliktmanagement
Gebäudesicherheit durch Baubegutachtung:
Neben der allgemeinen Baubegleitenden Qualitätsüberwachung bieten die Sachverständigen Hilfestellung für Eigentümer und Betreiber zum Erhalt der Bausubstanz.
 
Informationen zur Gebäudesicherheit:
Ein Bauwerk/Gebäude geht nach der Abnahme in den Verantwortungsbereich des Eigentümers über. Eigentümer und Betreiber von Bauwerken/Gebäuden mit Publikumsverkehr haben eine besonders weitgreifende Verantwortung und Haftungsrisiken!

Besonders gefährdet sind „Sonderbauten“

Sporthallen, Schwimmbäder, Saalbauten, Stadthallen, Bürgerzentren, Tribünenkonstruktionen von Sportstadien, Überdachungen von Bahnhöfen, Wartehallen, Fluggasthallen, Wartungshallen, Messe- und Ausstellungshallen, Einkaufszentren, Supermärkte, Fabrikhallen, Werkstätten, Lagerhallen, Kundendienstzentren.

Fragen zum Gebäudezustand, die Sie sich als Eigentümer oder Betreiber regelmäßig stellen sollten:

Ist das Bauwerk/Gebäude auf Grund seiner Konstruktion bei nicht funktionsfähiger Verwahrung (Schutz gegen Witterungseinflüsse) gefährdet? Gibt es sichtbare Schäden? Werden verdeckte Schäden vermutet? Ist die Einsicht in tragende Bauteile durch Verkleidungen verdeckt? Muss die Tragkonstruktion oder Teile davon zur Besichtigung freigelegt werden? Ist auf Grund des Ergebnisses der Baubegutachtung eine rechnerische Nachbetrachtung („Statik“) für bestimmte Bauteile erforderlich?