Mietgutachten

Wir erstellen Gutachten in Miet- und Pachtangelegenheiten aus allen Bereichen und zu allen Zeiträumen und Stichtagen.

Häufig werden bei Gutachten in Miet- und Pachtangelegenheiten Baumängel angesprochen, die gewürdigt werden müssen. Insofern ist es von Vorteil, dass wir auch über Erfahrungen in diesem Bereich durch erstellte Bauschadensgutachten verfügen.

Die Vielfältigkeit der Gutachten in Miet- und Pachtangelegenheiten ist auch in unseren Veröffentlichungen sowie dem Auszug unserer Referenzlisten zu erkennen.

Sehr häufig wird die Miet- und Pachtwertermittlung durch Baumängel und Bauschäden beeinflusst. Insofern ist es von Vorteil, dass wir auch über Erfahrungen in diesem Bereich durch erstellte Bauschadensgutachten verfügen.

Gutachten in Miet- und Pachtangelegenheiten

Ein hoher Anteil am Betriebsvermögen ist in Immobilien gebunden. Von der Natur der Sache her sind Immobilien nicht fungibel und in ihnen ist langfristig Kapital gebunden, so dass Immobilien sehr häufig brachliegendes Kapital bedeuten.

Gutachten zur:

  • Höhe der ortsüblichen Miete zum aktuellen Bewertungsstichtag
  • Höhe der ortsüblichen Miete zu einem früheren Bewertungsstichtag
  • Dokumentation des Zustandes der Mieträume
  • Ermittlung der Miethöhe
  • Ermittlung der Höhe und Angemessenheit von Nebenkosten
  • Feststellung des Zustandes der Mietsache bei Anmietung bzw. bei Beendigung des Mietverhältnisses
  • Beurteilung von bautechnischen Mängeln
  • Überprüfung der sachgemäßen Benutzung
  • Ermittlung von Wertminderungen aufgrund Mietminderung bei Schäden
  • Begutachtung von Schimmelpilzbefall
  • Feststellung und Kalkulation von Schönheitsreparaturen
  • Ermittlung der Flächen nach DIN bzw. WoFlV
  • Ermittlung der Flächen nach Gif-Richtlinien

Gutachten für:

  • Wohn-, Büro-, Handels- und Spezialimmobilien
  • Altenheime
  • Krankenhäuser
  • Beherbergungsbetriebe
  • Industrie- und Gewerbebauten
  • Versammlungsstätten
  • Grundstücke