Nutzungsdauergutachten –
der Weg zur Steuerersparnis!

Sie sind steuerpflichtiger Immobilieneigentümer und möchten Ihre Steuerersparnis steigern?

Gerne helfen wir Ihnen hierbei!

Folgende Kriterien sollten erfüllt sein, um das gewünschte Ziel zu erreichen:

• Der Erwerb der Immobilie liegt höchstens vier Jahre zurück
• Ihre Immobilie (Wohn- und/oder Gewerbeimmobilie) ist vermietet
• Das Baujahr des Objektes liegt vor 1990

Es sind nicht alle Punkte erfüllt? Lassen Sie uns trotzdem über Ihre Möglichkeiten sprechen!

Hiermit möchten wir Ihnen eine besondere Leistung unseres Sachverständigenbüros vorstellen.

Neben den originären Verkehrswertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt für erbschafts- oder betrieblich bedingte Zwecke, erstellen wir auch “Nutzungsdauer-Gutachten“.

Der Zweck der Gutachten besteht in der Möglichkeit, die jährlich fiktiv anfallenden und steuerlich abschreibbaren Kosten wegen des Wertverlustes, über die Lebensdauer des Gebäudes zu erhöhen.

Dies kann der Fall sein, wenn die Gebäude z.B. wirtschaftlich gesehen überaltert sind – ursächlich kann aber auch die Lage oder ein nicht mehr zeitgemäßer Grundriss sein.

Erfragen Sie bei uns gerne ein unverbindliches Angebot.

Unsere gemäß BMF Schreiben vom 22.02.2023 konformen Gutachten dienen dazu, eine realistische Einschätzung der verbleibenden Nutzungsdauer der Immobilie durch unsere öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu liefern.

Sichern Sie, bzw. Ihre Mandantschaft sich jetzt ein Gutachten in fokussierter Form zum Nachweis der Verringerung der gesetzlichen Nutzungsdauer zum Festpreis. Die Kosten hierfür sind wiederum steuerlich absetzbar.

In den Kosten ist eine einmalige Stellungnahme zum Gutachten bei eventuellen Nachfragen des Finanzamtes inklusive.

Senden Sie uns die ausgefüllte Checkliste zu und Sie erhalten ein unverbindliches und kostenloses Angebot.

Wir freuen uns auf Sie.